VL 4 Fragen 30/31

Frage 30

Frage:

Der Vermieter V will seinem Mieter M fristgerecht zum 31.10. kündigen. Dazu musste er spätestens am 03.08. gekündigt haben. Um diese Frist einzuhalten, wirft V dem M das Kündigungsschreiben am 03.08. abends um 20.00 Uhr in den Briefkasten. Dieser wurde von M erst am nächsten Morgen geleert, sodass er die Kündigung erst am 04.08., um ca. 10.00 Uhr in den Händen hielt.
Hat V damit fristgerecht gekündigt? (Bitte lösen Sie den Fall anhand der Rechtsprechung des BGH; eine Diskussion anderer Theorien soll nicht geführt werden) 

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Frage 31

Frage:

Wie vorhergehender Fall: Der Vermieter will seinem Mieter M diesmal mittels eigeschriebenen Briefs kündigen. Die Kündigungsfrist endet diesmal am 03.11. Da der Briefträger dem M beim ersten Zustellungsversuch am 02.11. gegen 9.00 Uhr morgens nicht antrifft, wirft er einen Benachrichtigungszettel in dessen Postkasten, dem zufolge der Brief ab dem 03.11. um 9.00 Uhr abgeholt werden könne. 

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