Frage 31

Frage 31

Frage:

 Wie vorhergehender Fall: Der Vermieter will seinem Mieter M diesmal mittels eigeschriebenen Briefs kündigen. Die Kündigungsfrist endet diesmal am 03.11. Da der Briefträger dem M beim ersten Zustellungsversuch am 02.11. gegen 9.00 Uhr morgens nicht antrifft, wirft er einen Benachrichtigungszettel in dessen Postkasten, dem zufolge der Brief ab dem 03.11. um 9.00 Uhr abgeholt werden könne.M holt den Brief jedoch erst am 04.11. ab. Hat V rechtzeitig gekündigt?

Antwort:

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