Frage 30

Frage 30

Frage:

 

Der Vermieter V will seinem Mieter M fristgerecht zum 31.10. kündigen. Dazu musste er spätestens am 03.08. gekündigt haben. Um diese Frist einzuhalten, wirft V dem M das Kündigungsschreiben am 03.08. abends um 20.00 Uhr in den Briefkasten. Dieser wurde von M erst am nächsten Morgen geleert, sodass er die Kündigung erst am 04.08., um ca. 10.00 Uhr in den Händen hielt.

Hat V damit fristgerecht gekündigt? (Bitte lösen Sie den Fall anhand der Rechtsprechung des BGH; eine Diskussion anderer Theorien soll nicht geführt werden)

Antwort:

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