Verwaltungsrecht und das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 IV GG)

Verwaltungsrecht und das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 IV GG)

Frage:

Was besagt der Art. 19 IV GG in Hinblick auf das Verwaltungsrecht?

Antwort:

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