kapitel 5 Rechtspositivismus

kapitel 5 Rechtspositivismus

Frage:

 : im Strafrecht wird zwischen 1. Tatbestand und 2. Rechtfertigung einer Handlung unterschieden. War die Tötung von sogenannten „Republikflüchtlingen“ nach DDR-Recht gerechtfertigt?

Antwort:

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